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Was ist versichert?
Versichert ist der Einbehalt der Kaution durch den Eigner / Vercharterer infolge von
* Verlust oder Beschädigung des gecharterten Schiffes durch Schiffsunfall, Sinken, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub bzw. Beschädigung infolge von Naturkatastrophen
* Segelregatten gelten als mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden z.B.
* infolge natürlicher Abnützung, Krieg, Streik bzw. Beschlagnahme * Verlust und
unbeabsichtigtes Zurücklassen von Ausrüstungsgegenständen etc. * Schäden, die
bei der Übernahme des Schiffes bereits bestanden und übersehen wurden *
Lack-, Kratz- und Schrammschäden
Die Leistung des Versicherers
Ersetzt wird für einen Chartertörn:
* die Rückerstattung der Kaution, wenn ein oben angeführtes versichertes Ereignis gemäß § 4 (1) der
besonderen Bedingungen für die Kasko-Versicherung gedeckt ist und die
Rückerstattung der Kaution durch den Eigner / Vercharterer entfällt.
Die Leistung der Versicherung ist in allen Fällen mit der Versicherungssumme begrenzt und gilt für die Dauer der im Chartervertrag angeführten Reisezeit.
Was ist im Schadenfall zu tun?
* Protokoll über Hergang, Ursache und Ausmaß des Schadens
* Bei Brand, Diebstahl oder Raub: Anzeige bei der nächsten Sicherheitsdienststelle bzw. dem zuständigen Hafenkapitän.
* Wenn möglich: Fotografieren Sie den Schaden von allen Seiten
* Bestätigung des Eigners / Vercharterers über die einbehaltene Kaution.
Versicherungsbedingungen
Als Grundlage für die Charterkautionsversicherung gelten die" Besonderen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (BVB/BK 2007)". Die Bedingungen liegen bei Ihrem Vercharterer auf.
Diese Versicherung ist ab Abschluß exakt 364 Tage gültig!
Bei kurzfristigem Abschluss der Charterkautionsversicherung ist der Nachweis der Prämienzahlung vor Reiseantritt zu erbringen.
Versicherer
UNIQA Österreich Versicherungen AG, 1029 Wien, Untere Donaustraße 21. Sitz der Gesellschaft Wien, FN 46466 h beim Handelsgericht Wien, DVR: 0664367.
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